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Leasingverträge erfreuen sich - vor allem im
Unternehmensbereich - nach wie vor großer Beliebtheit.
Prinzipiell kann der Vertrag zeitlich befristet oder auch
unbefristet sein, als zu leasendes Objekt kommen
Investitionsgüter unterschiedlichster Ausprägung in Frage. Eine
Beendigung des Leasingvertrages ist nur unter bestimmten
Voraussetzungen möglich (z.B. Aufhebung) und muss im Einzelfall
geprüft werden.

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Legitimationsprüfung
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