Kreditlexikon - Mahnung

 

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Anders als vielleicht umgangssprachlich vermutet wird im Kreditbereich der Mahnungsbegriff benutzt. Äquivalent mit dem Terminus Zahlungserinnerung versteht man hierunter die Aufforderung des Kreditnehmers an den Kreditgeber, die vereinbarte Leistung (Auszahlung des Kredites) zu erbringen. Nach § 286 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist die Mahnung unabdingbare Voraussetzung für den sog. Verzug des Schuldners. Hat der Schuldner die Nichtleistung nicht zu vertreten (Beweispflicht!), tritt der Verzug nicht ein.

 

 

 

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