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Beim Maklervertrag handelt es sich in der Regel um einen
ausschließlich einseitig verpflichtenden Vertrag, in der Praxis
sind aber auch sog. Makleralleinverträge üblich. Grundsätzliches
Geschäftsfeld eines Maklers ist die Vermittlung von
Immobilien
oder Grundstücken. Wer eine Immobilie oder ein Grundstück über
einen Makler kauft, muss an diesen eine bestimmte Courtage
bezahlen, welche einen bestimmten Prozentsatz vom Kaufpreis
darstellt. Die Courtage wird nach den Vorschriften des
Bürgerlichen Gesetzbuches auch dann fällig, wenn der Käufer ab
einem bestimmten Zeitpunkt die Verhandlungen selbst führt und
der Makler nur auf das Objekt hingewiesen hat. Zu unterscheiden
sind Maklerverträge, welche dem Kunden auch Eigenaktivitäten
gestatten (diese einseitig verpflichtenden Verträge stellen den
Regelfall dar) sowie Makleralleinverträge, welche ein exklusives
Verkaufsrecht einräumen.

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