Kreditlexikon - Makler

 

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Beim Maklervertrag handelt es sich in der Regel um einen ausschließlich einseitig verpflichtenden Vertrag, in der Praxis sind aber auch sog. Makleralleinverträge üblich. Grundsätzliches Geschäftsfeld eines Maklers ist die Vermittlung von Immobilien oder Grundstücken. Wer eine Immobilie oder ein Grundstück über einen Makler kauft, muss an diesen eine bestimmte Courtage bezahlen, welche einen bestimmten Prozentsatz vom Kaufpreis darstellt. Die Courtage wird nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches auch dann fällig, wenn der Käufer ab einem bestimmten Zeitpunkt die Verhandlungen selbst führt und der Makler nur auf das Objekt hingewiesen hat. Zu unterscheiden sind Maklerverträge, welche dem Kunden auch Eigenaktivitäten gestatten (diese einseitig verpflichtenden Verträge stellen den Regelfall dar) sowie Makleralleinverträge, welche ein exklusives Verkaufsrecht einräumen.

 

 

 

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