Kreditlexikon - Mehrerlösvertrag

 

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Im Kfz-Leasing Bereich weit verbreitet sind sog. Mehrerlösverträge. Hierbei handelt es sich um eine vertragsmäßige Vereinbarung, dass das betreffende Gebrauchtfahrzeug am Ende der Vertragslaufzeit durch den Leasinggeber veräußert wird. Entsteht durch diese Veräußerung ein Gewinn, erhält der Kunde 75% dieses sog. Mehrerlöses, die Leasinggesellschaft 25%. Kommt es zu einem Mindererlös, so muss der Kunde diesen komplett selbst tragen.

 

 

 

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