|
Im Kfz-Leasing Bereich weit verbreitet sind sog.
Mehrerlösverträge. Hierbei handelt es sich um eine
vertragsmäßige Vereinbarung, dass das betreffende
Gebrauchtfahrzeug am
Ende der Vertragslaufzeit durch den Leasinggeber veräußert wird.
Entsteht durch diese Veräußerung ein Gewinn, erhält der Kunde
75% dieses sog. Mehrerlöses, die Leasinggesellschaft 25%. Kommt
es zu einem Mindererlös, so muss der Kunde diesen komplett
selbst tragen.

kreditlexikon.kreditvergleich1a.de
Makler Terminologien M
Mehrwertsteuer
|