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Hierunter versteht man den im Darlehensvertrag vereinbarten
Nennbetrag des Darlehens. Die tatsächlich zur Auszahlung
kommende Summe bei einem Kredit ist jedoch häufig geringer als
der nominale Nennbetrag. Grund hierfür kann beispielsweise ein
vereinbartes Damnum sein.

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Nichtabnahmeentschädigung Terminologien N
Nominalzins
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