Kreditlexikon - Notaranderkonto

 

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Häufig zum Einsatz bei einem Darlehen, das auf einer noch nicht eingetragenen Grundschuld basiert, kommen sog. Notaranderkonten. Es geht hier also konkret um eine treuhänderische Verwahrung und Verwaltung von fremden Geldern. Durch ein derartiges von einem Notar verwaltetes Konto ist eine ungesicherte Darlehensauszahlung (Valutierung) möglich. Eine Bürgschaft ist nicht erforderlich.

 

 

 

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