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Häufig zum Einsatz bei einem Darlehen, das auf einer noch
nicht eingetragenen Grundschuld basiert, kommen sog. Notaranderkonten. Es geht hier also konkret um eine
treuhänderische Verwahrung und Verwaltung von fremden Geldern.
Durch ein derartiges von einem Notar verwaltetes Konto ist eine
ungesicherte Darlehensauszahlung (Valutierung) möglich. Eine
Bürgschaft ist nicht erforderlich.

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Nominalzins Terminologien N
Notarbestätigung
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