|
Hierbei handelt es sich um die bei online vermittelten
Finanzierungsprodukten gebräuchliche Form der Verifizierung,
dass der Beantragende auch wirklich der ist für den er sich
ausgibt. Das Verfahren kommt beispielsweise bei online
beantragten Krediten,
Kreditkarten, Girokonten oder Handyverträgen zum Einsatz.
Der Antragsteller muss sich mit einem amtlichen Dokument (in der
Regel der Personalausweis) bei einem Postamt seiner Wahl
vorstellen. Dieses bestätigt die Identität des Erschienen und
versendet die Bescheinigung - oft zusammen mit den restlichen
Unterlagen wie
Einkommensnachweise - direkt an das entsprechende
Kreditinstitut, den Mobilfunkanbieter etc.

kreditlexikon.kreditvergleich1a.de
Pfandbriefe Terminologien P
Preisangabenverordnung
|