Kreditlexikon - Preisangabenverordnung

 

Kreditrechner Preisangabenverordnung kurz und knapp


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Die gesetzlichen Vorschriften dieser Verordnung besagen unter anderem, dass alle Kreditinstitute dazu verpflichtet sind, ihre Darlehensangebote bezüglich der Kreditkosten (jährliche Gesamtbelastung, ausgedrückt in einem Prozentsatz vom Netto-Darlehensbetrag) eindeutig zu kennzeichnen. Die Angabe des effektiven Jahreszinses als wichtigstes Kriterium ist hierbei verpflichtend. Für den Fall einer variablen jährlichen Gesamtbelastung (heißt: der Zinssatz kann sich ändern) wird auch vom sog. anfänglichen effektiven Jahreszins gesprochen.

 

 

 

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