|
Im Gegensatz zu weit verbreiteten Fehleinschätzungen ist
diese Steuerart nicht auf
Gewinne aus Vermögensbesitz
beschränkt. Zwar fallen auch Einnahmen wie Dividenden, Zinsen
oder Verkaufsgewinne unter das Quellsteuerprinzip, jedoch
beispielsweise auch die Lohnsteuer. Wesen kennzeichnend ist
schlicht und einfach die Tatsache, dass der Steuerabzug
direkt an der Quelle getätigt wird und nicht erst auf eine
Veranlagung gewartet wird (wie beispielsweise bei
Einkünften aus Vermietung und Verpachtung).

kreditlexikon.kreditvergleich1a.de
Quartalsdividende Terminologien Q
Rahmenkredit
|