Kreditlexikon - Quellensteuer

 

Kreditrechner Quellensteuer kurz und knapp


Kredit Vergleich
Kreditkarten Vergleich
Girokonto Vergleich
 

 


Im Gegensatz zu weit verbreiteten Fehleinschätzungen ist diese Steuerart nicht auf Gewinne aus Vermögensbesitz beschränkt. Zwar fallen auch Einnahmen wie Dividenden, Zinsen oder Verkaufsgewinne unter das Quellsteuerprinzip, jedoch beispielsweise auch die Lohnsteuer. Wesen kennzeichnend ist schlicht und einfach  die Tatsache, dass der Steuerabzug direkt an der Quelle getätigt wird und nicht erst auf eine Veranlagung gewartet wird (wie beispielsweise bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung).

 

 

 

Ratenkredit

 

kreditlexikon.kreditvergleich1a.de

Quartalsdividende Terminologien Q Rahmenkredit