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Wenn ein Darlehen vor der Eintragung der sichernden
Grundschuld in das Grundbuch ausbezahlt werden soll ist eine
Ranggarantie oder Rangbestätigung durch den Notar notwendig. Der
Notar bestätigt gegenüber dem Kreditgeber, dass eine
rangrichtige Grundschuldeintragung zu Gunsten des Bankinstituts
möglich ist. Rangbescheinigungen sind gebührenpflichtig und
damit den Kreditnebenkosten zuzurechnen.

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