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Hierbei handelt es sich um das Antonym zum Begriff des
Personalkredits. Wesen kennzeichnend ist die Besicherung des
Darlehens durch Eintragung eines Grundpfandrechtes in das
Grundbuch. Allgemeiner ausgedrückt liegt dem Darlehen eine
Verpfändung von beliebigen Sachen zugrunde. Was die beleihbare
Summe anbetrifft muss sich diese innerhalb von 60% des
Beleihungswertes bewegen.

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