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Gern gesehen von allen Kreditinstituten wird beim
Darlehensvertrag der Abschluss einer Restkredit- oder
Restschuldversicherung. Diese übernimmt die Weiterzahlung der
Kreditraten bei Eintreten von Arbeitslosigkeit oder
Arbeitsunfähigkeit sowie im Todesfall. Der Beitrag ist von der
Kredithöhe und der Laufzeit abhängig, belastet die
Kreditnebenkosten aber oft deutlich.

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