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Im Zusammenhang mit der Feststellung des
Beleihungswertes
einer Immobilie wird in der Regel durch einen Bankangestellten
oder einen vereidigten Sachverständigen eine Schätzung
durchgeführt. Hierfür stellt der Kreditgeber dem
Kreditnehmer
Gebühren in Rechnung, welche entweder pauschal oder auch in Form
eines festen Prozentsatzes - meist 0,2 bis 0,5 Prozent des
Objektwertes - gestaltet sein können.

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