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Gar nicht so selten kommt es vor, dass beim Ausscheiden des
bisherigen Kreditnehmers ein neuer Kreditnehmer in den Vertrag
eintritt. Grundsätzlich bedarf es hierzu natürlich des
Einverständnisses aller beteiligten Vertragsparteien. Verbreitet
in der Praxis ist beispielsweise die Übernahme der Finanzierung
vom Verkäufer eines Hauses durch den Käufer des
Objektes. Es
empfiehlt sich in diesem Fall, bereits vor Abschluss des
Kaufvertrages (vor der
notariellen Beurkundung) mit der finanzierenden Bank Kontakt aufzunehmen.

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