Kreditlexikon - Selbstschuldnerische Bürgschaft

 

Kreditrechner Selbstschuldnerische Bürgschaft kurz und knapp


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Rechtlich werden grundsätzlich zwei voneinander komplett unterschiedliche Bürgschaftsformen unterschieden. Beim Regelfall der selbstschuldnerischen Bürgschaft verpflichtet sich eine Privatperson gegenüber dem Kreditgeber, für die Erfüllung der Verpflichtungen des Kreditnehmers einzustehen. Das Adjektiv "selbstschuldnerisch" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass für die Inanspruchnahme des Bürgen durch das Kreditinstitut die Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners NICHT feststehen muss. Eine weitere Variante stellen MaBV-Bürgschaften dar. Eine derartige Absicherung kann beispielsweise dann notwendig werden, wenn die Grundschuld für die Bank des Käufers noch nicht eingetragen werden kann, da  das Objekt noch gar nicht fertig gestellt ist. Dann übernimmt die Bank des Objektverkäufers mittels MaBV-Bürgschaft die Absicherung. Diese Bürgschaftsvariante bietet erweiterte Sicherheit für beide Vertragsseiten insbesondere für den Fall, dass das Objekt nicht fertig gestellt wird.

 

 

 

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