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Steuerlich von Bedeutung bezeichnet dieser Terminus jenen
Zeitraum, innerhalb dessen Gewinne mit der Spekulationsteuer
belastet werden. Früher gab es diese Frist auch bei
selbstgenutzten Immobilien, heute ist der Gewinn aus dem Verkauf
von Objekten mit ausschließlicher Eigennutzung
spekulationssteuerfrei. Ansonsten beträgt die maßgebliche
Spekulationssteuerfrist bei Immobilien mittlerweile zehn statt
zwei Jahre. Wird das Objekt also innerhalb von zehn Jahren mit
Gewinn wieder veräußert, so muss der Kapitalanleger den
Wertzuwachs versteuern. Für nach dem Jahr 1995 erworbene Objekte
sind auch noch Abschreibungen dem Verkaufsgewinn hinzuzurechnen.

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