Kreditlexikon - Taxkosten

 

Kreditrechner Taxkosten kurz und knapp


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Wird durch einen Bankangestellten oder einen Sachverständigen eine Schätzung des Objektwerts zur Feststellung des Beleihungswerts durchgeführt, so muss der Kreditnehmer die hiermit verbundenen Kosten tragen. Diese meist als Taxkosten bezeichneten Schätzgebühren können pauschal ausgestaltet sein oder auch in Form eines festen Prozentsatzes ausgedrückt, der sich dann in der Regel zwischen 0,2 und 0,5 Prozent des Objektwertes bewegt. Die Schätzgebühren werden häufig bei der Darlehensauszahlung einbehalten.

 

 

 

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