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Wird durch einen Bankangestellten oder einen Sachverständigen
eine Schätzung des Objektwerts zur Feststellung des
Beleihungswerts durchgeführt, so muss der Kreditnehmer die
hiermit verbundenen Kosten tragen. Diese meist als Taxkosten
bezeichneten Schätzgebühren können pauschal ausgestaltet sein
oder auch in Form eines festen Prozentsatzes ausgedrückt, der
sich dann in der Regel zwischen 0,2 und 0,5 Prozent des
Objektwertes bewegt. Die Schätzgebühren werden häufig bei der
Darlehensauszahlung einbehalten.

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Taxe Terminologien T
Teilamortisation
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