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In Abhängigkeit vom individuellen Finanzierungsvertrag werden
die Überführungskosten - hierbei handelt es sich um jene Kosten,
welche für den Transports des Fahrzeugs entstehen - direkt in
den Finanzierungsplan eingerechnet oder vom
Darlehensnehmer separat
an das Autohaus bezahlt. In jedem Falle ist der
Finanzierungsnehmer für die Begleichung dieser Kosten
verantwortlich.

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