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Wesentlich vereinfacht ausgedrückt machen die im Verlaufe
eines Geschäftsjahres erzielten Erlöse eines Unternehmens den
Umsatz aus. Die steuerliche Unterscheidung der verschiedenen
Erlös- und Umsatzarten wie beispielsweise
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung soll an dieser Stelle unterbleiben. Mit
dem Umsatzbegriff auf gar keinen Fall verwechselt werden darf
der von dem Unternehmen erzielte Gewinn.

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Umsatzsteuer
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