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In Zeiten sinkender Zinsen kann es Sinn machen, einen
bestehenden Kredit durch ein zinsgünstigeres neues Darlehen
abzulösen. In aller Regel lohnen sich derartige Umschuldungen
allerdings nur bei kurzen Restlaufzeiten von einem oder zwei
Jahren. Dies hat seine Ursache darin, dass in vielen Fällen eine
Vorfälligkeitsentschädigung an den bisherigen
Kreditgeber zu
leisten ist (Entschädigung für den entgangenen Zinsgewinn). Im
Bereich der Immobilienfinanzierungen fallen bei Aufnahme eines
neuen Darlehens zudem Notar- und Amtsgerichtsgebühren erneut an.

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