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Wer Einkünfte aus Vermietungen und Verpachtungen erzielt, der
kann - in gewissem Rahmen und unter gewissen Voraussetzungen -
bestimmte Aufwendungsarten steuerlich geltend machen. Hierzu
zählen primär Schuldzinsen aus Darlehen, ein mögliches
Damnum,
Abschreibungen, Bewirtschaftungskosten und Abschreibungen.

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