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Bei Darlehensverträgen steht jedem Kunden ein zweiwöchiges
Widerrufsrecht zu, innerhalb dieser Frist kann also ein
Rücktritt vom Vertrag erfolgen. Für den Widerruf ist die
Schriftform obligat, eine besondere Begründung ist nicht
notwendig. Die zweiwöchige Frist (rechtzeitige Absendung genügt)
beginnt damit, dass dem Vertragspartner eine deutlich
gekennzeichnete Belehrung zum Widerrufrecht zugänglich gemacht
wird. Für den Spezialfall, dass der Vertragsabschluss vor
Bekanntmachung stattfand, verlängert sich die Frist auf einen
Monat. Die genannten Regelungen gelten nicht bei
grundpfandrechtlich gesicherten Krediten im
Baufinanzierungsbereich.

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