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Bei Baufinanzierungen ist es durchaus die Regel, dass der Finanzierungsnehmer durch den Finanzierer einen bestimmten Zinssatz über einen fest vereinbarten Zeitraum garantiert bekommt. Vor
Ablauf dieses Zeitraumes muss dann dann ein neuer Zinssatz vereinbart werden welcher sich an den aktuellen Kapitalmarktzinsen orientiert. Für den Fall dass der Finanzierungsnehmer mit der
vorgeschlagenen Zinsanpassung (oft wird auch von Bedingungsanpassung oder Prolongation gesprochen) nicht einverstanden ist, steht ihm die Möglichkeit offen den fälligen Restbetrag in einer Summe
zu tilgen. In den allermeisten Fällen geschieht dies durch Übernahme der Verpflichtung durch ein anderes Kreditinstitut (klassische Kreditumschuldung).

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Zahlungsverzug Terminologien Z Zinsbindung
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