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Zum Schutz des Endverbrauchers muss in der Bundesrepublik Deutschland laut Preisangabenverordnung die aus einem Darlehensgeschäft erwachsende jährliche Gesamtbelastung in Prozentform
angegeben werden und alle eventuell anfallenden Nebenkosten beinhalten. Wenn die individuellen Kreditkonditionen über die gesamte Vertragslaufzeit Bestand haben spricht man vom effektiven
Jahreszins, bei möglichen Zinsänderungen während der Laufzeit hingegen vom anfänglichen effektiven Jahreszins.

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Zinsfestschreibung Terminologien Z Zusage
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