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Abhängig von der Bonität des Antragstellers kann ein Kreditinstitut unter Umständen auch zusätzliche Sicherheiten fordern. Hierbei kann es sich um Mitverpflichtungen von Verwandten bzw.
Bekannten handeln (häufigster Fall), Bürgschaftsverpflichtungen vom Arbeitgeber oder auch von anderen Banken, Abtretungserklärungen bezüglich Ansprüchen aus Lebensversicherungen oder
Bausparverträgen sowie Verpfändung von Bankguthaben oder Wertpapieren.

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Zusage Terminologien Z Zwangsvollstreckung
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